Eine Gruppenlaufzeit- oder Phasenlinearitätsgrenze ist erforderlich, wenn frequenzabhängige Phase im Nutzband Pulse verbreitert, EVM verschlechtert, Entfernungsmessung verschiebt oder Kanäle gegeneinander verzögert. Konstante Laufzeit lässt sich oft kalibrieren; die Variation verursacht Verzerrung.
Festzulegen sind belegte Bandbreite, zulässige Spitze-Spitze-Welligkeit, Rechenapertur, Temperatur und Leistung. Eine Forderung über das gesamte Katalogpassband ist meist unnötig, weil steile Flanken starke Phasenkrümmung erzeugen und Schutzband benötigen.
Benötigt werden Wellenformbandbreite, Pulsbreite oder Symbolrate, zulässige Verzerrung und Equalizer-Fähigkeit. Verifiziert wird unwrapped Phase und Gruppenlaufzeit auf einem kalibrierten VNA mit ausreichender Frequenzauflösung.